Beschlüsse zu beendeten Projekten

In der Beschlussdatenbank finden Sie alle Beschlüsse des Innovationsausschusses zu beendeten Projekten sowie die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte der Projekte. Bei den Beschlüssen sind auch – sofern sie eingereicht wurden – die Rückmeldungen der Organisationen und Institutionen veröffentlicht, die vom Innovationsausschuss um Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten der Projektergebnisse gebeten wurden. Wie viele Projekte für eine Überführung in die Regelversorgung oder einen Erkenntnistransfer empfohlen wurden, zeigt regelmäßig aktualisiert die Seite Beschlüsse im Überblick.

Informationen zur Beschlussfassung

Nach Abschluss eines Projektes reichen die Projektbeteiligten einen Ergebnis- und Schlussbericht ein. Für ein Projekt zu neuen Versorgungsformen ist zudem ein Evaluationsbericht gefordert. Der Innovationsausschuss beschließt drei Monate nach Vorliegen eines vollständigen Abschlussberichts, ob und inwieweit die Ergebnisse bzw. Erkenntnisse in die Gesundheitsversorgung überführt werden sollten. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.

Förderbereich Neue Versorgungsformen: Der Beschluss zu Projekten der neuen Versorgungsformen kann eine Empfehlung zur vollständigen oder teilweisen Überführung der Elemente in die Regelversorgung beinhalten. Der Innovationsausschuss konkretisiert hierbei, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Empfiehlt der Innovationsausschuss hingegen, eine neue Versorgungsform nicht in die Regelversorgung zu überführen, begründet er dies.

Förderbereich Versorgungsforschung: Der Beschluss zu Projekten der Versorgungsforschung kann eine Empfehlung zur Überführung der gewonnenen Erkenntnisse in die Regelversorgung enthalten. Dies kann auch eine Empfehlung sein, die Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung nutzbar zu machen. In seinem Beschluss konkretisiert der Innovationsausschuss, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist.

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AnImPaLLO – Anwendbarkeit und Implementierung von Patientenleitlinien in der Onkologie 21.11.2024
AMTS in utero – Untersuchungen zur Arzneimitteltherapiesicherheit in der Schwangerschaft basierend auf Routinedaten in Deutschland 23.09.2021
AMSeC – Auffrischimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe C: Abschätzung der Effekte auf Krankheitslast und Kosten im deutschen Gesundheitssystem 17.05.2024
AHeaD – Künftige Aufgabenteilung von Pflegefachpersonen und Hausärzten in der ambulanten Demenzversorgung: Aufgaben, Akzeptanz, Qualifikation 04.06.2021
AdAM – Anwendung digital-gestütztes Arzneimitteltherapie- und Versorgungs-Management 23.02.2023
ACD – Accountable Care in Deutschland - Verbesserung der Patientenversorgung durch Vernetzung von Leistungserbringern und informierten Dialog 20.09.2023
ABPATITE – Verbesserung der Versorgung von Patienten mit unheilbaren Erkrankungen: Analyse des Bestands und des Bedarfs für palliativmedizinische Tageskliniken und Tageshospize sowie Empfehlungen zur Versorgungsplanung 21.11.2024
@ktiv_rollout – Wie kann Translation gelingen? Implementierung von selbsthilfestärkenden Online-Coaches in verschiedenen Behandlungssettings 20.12.2024
§73-Orthopädie – Evaluation des Vertrages zur Versorgung im Fachgebiet der Orthopädie in Baden-Württemberg gemäß § 73c SGB V 23.09.2021