Neue Versorgungsformen
Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenoffenen Bereich
Für den themenoffenen Bereich waren die Ideenskizzen bis spätestens 1. Juni 2021, 12:00 Uhr, beim Projektträger einzureichen. Diejenigen Antragstellenden, deren Konzeptentwicklung gefördert wurden, konnten bis zum 31. Mai 2022 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzte die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags war nicht möglich.
Förderbekanntmachung(PDF 195,05 kB), veröffentlicht: BAnz AT 26.03.2021 B6